Die Finanzmarktaufsicht – Aufgabenbereiche

Die Finanzmarktaufsicht – Aufgabenbereiche

In den letzten Jahren ist der Ruf nach einer globalen Finanzmarktaufsicht laut geworden. Realistisch ist dies jedoch nicht. Vor allem für Staaten wie etwa Amerika, die unbedingt auf freie Marktwirtschaften setzen wollen, ist dieses Modell nur vermindert interessant. Realistisch ist dagegen ein Modell innerhalb der Europäischen Union. Eine Finanzmarktaufsicht existiert jedoch bereits, sie agiert jedoch eher national bezogen. Im Folgenden sollen einige Punkte aufgelistet werden, die dem Aufgabenbereich der Finanzmarkaufsicht zugehörig wären.

Analysen von Risiko und den Finanzmärkten

Dies stellt einen elementaren Bestandteil des Aufgabenbereiches dar. Die zentralen Punkte an dieser Stelle sind Finanzmarktfragen, Immobilienrisiken sowie die Bilanzierung von Banken und Versicherungen. Hierbei ergibt sich eine Beobachtung und Analyse, die sich auf Entwicklungen der nationalen und internationalen Finanzmärkte beziehen. Werden entsprechende Entwicklungen zeitnah erkannt, so werden diese in die sogenannte Aufsichtspraxis übernommen.

Schutz für Verbraucher und Anleger

Dieser Bereich ist vor allem für den durchschnittlichen Bürger von erhöhtem Interesse. So können konkrete Anfragen, aber auch Beschwerden gestellt werden. Etwa in Bezug auf Banken, Finanzdienstleistungen oder Versicherungen. Die Finanzmarkaufsicht hat es sich dahingehend zur Aufgabe gemacht das Verhalten des jeweiligen Unternehmens gegenüber des Kunden zu untersuchen. So sollen Schwachstellen in dem Unternehmen oder in der Organisation gefunden werden. Ebenfalls zugehörig sind Altersvorsorgeverträge und Sicherungseinrichtungen, wie etwa die Einlagensicherung.

Geldwäsche und Terrorismus

Die Finanzmarktaufsicht beschäftigt sich jedoch auch mit Themen, die nicht auf den ersten Blick naheliegend erscheinen mögen. Wichtige Bereiche sind hierbei die Prävention von Geldwäsche und Terrorismus, was häufig gepaart in Erscheinung tritt. Der Hintergrund ist durchaus nachvollziehbar. Kriminelle Vorgänge dieser Natur sorgen für eine Bedrohung der Solidität des missbrauchten Institutes und stellen eine Gefahr für die Stabilität des Finanzplatzes dar. Schon seit dem Jahre 1991 herrscht eine EG-Geldwäscherichtlinie vor, die an Kreditinstitute sowie auch Finanzdienstleistungsinstitute gerichtet ist. Im Jahre 2005 erfolgte die dritte Geldwäscherichtlinie. Im Vordergrund steht an dieser Stelle risikoorientierte Basis Transparenz in Geschäftsbeziehungen und Finanztransaktionen.